17.11.2016 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Schutzbehauptung im Fahrerlaubnisverfahren greift meist nicht
| In Verfahren wegen der Entziehung der Fahrerlaubnis, die mit Drogenkonsum des Fahrerlaubnisinhabers begründet werden, wird nicht selten mit der Behauptung „gekämpft“, man habe die Droge versehentlich zu sich genommen. So auch beim VG Neustadt/Weinstraße, das dieser Einlassung aber eine Absage erteilt hat (22.6.16, 1 L 405/16.NW, Abruf-Nr. 187997 ). |
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