· Fachbeitrag · Durchsuchung
Durchsuchung im Bußgeldverfahren
Zur Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung im Bußgeldverfahren (LG Berlin 11.4.14, 506 Qs 43/14, Abruf-Nr. 142281). |
Praxishinweis
Wir haben vor kurzem (vgl. VA 14, 118) über eine andere Entscheidung des LG Berlin zur Zulässigkeit der Durchsuchung im Bußgeldverfahren berichtet. Da war die Durchsuchung als verhältnismäßig angesehen worden. Im jetzt vorgestellten Beschluss kommt das LG zum gegenteiligen Ergebnis - bei im Wesentlichen identischem Sachverhalt. Es stellt jetzt insbesondere darauf ab, dass die Vorwürfe, die dem Betroffenen gemacht werden, nicht besonders schwer wiegen und nicht ersichtlich sei, dass mildere Mittel nicht auch geeignet wären, den Verdacht der Verstöße gegen die GewO und das BerlStrG zu erhärten. Es erschließe sich dem Gericht nicht, dass die Durchsuchung der Wohnräume als ultima ratio unerlässlich wäre. Die Argumentation gilt für das straßenverkehrsrechtliche Bußgeldverfahren erst recht (vgl. im Übrigen VA 14, 118).
Einsender | RA Jürgen Gille, Berlin