· Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis
Absehen von der Regelentziehung
Von der Regelentziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB kann abgesehen werden, wenn der Beschuldigte in zwar kurzer, aber auch sehr intensiver Zeit engagiert und höchst motiviert an einer umfangreichen verkehrstherapeutischen anerkannten Rehabilitationsmaßnahme teilgenommen und sich zur Weiterführung einschließlich Urinkontrollen vertraglich verpflichtet hat (AG Königs Wusterhausen 13.9.12, 2.2 Ds 458 Js 33194/12 (231/12), Abruf-Nr. 123631). |
Praxishinweis
Wir haben in VA 12, 123 und VA 12, 142 über das Absehen von der Regelentziehung berichtet. Auf die dortige Rechtsprechungsübersicht wird verwiesen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 12 | ID 37060390