Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Absehen von Entziehung trotz Regelfalls

    Zum ausnahmsweisen Absehen von der Entziehung der Fahrerlaubnis bei Vorliegen eines Regelfalls (AG Gemünden 1.8.11, 1 Cs 952 Js 6185/11, Abruf-Nr. 113960).

    Praxishinweis

    Wie das AG Leer (24.8.11, 6c CS 420 Js 27526/10 (150/11), Abruf-Nr. 113963) hat das AG Gemünden bei Vorliegen eines Regelfalls nach § 69 Abs. 2 StGB die Fahrerlaubnis nicht entzogen. Trotz Verurteilung wegen einer Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB hat es von der Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69, 69a StGB abgesehen. Begründung: Der Angeklagte sei als Monteur im Außendienst in besonderer Weise auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. Ihm drohe ohne eigene Fahrerlaubnis die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Auch stand er nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Dieser Einzelfall zeigt, dass es auch bei einem Regelfall Sinn machen kann, Umstände vorzutragen, die gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis sprechen.

    Quelle: Ausgabe 02 / 2012 | Seite 29 | ID 31022260