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  • 15.04.2016 · Fachbeitrag · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verabreichung von Drogen durch einen Dritten

    | Ein Fahrerlaubnisinhaber, der gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Betäubungsmittelkonsums einwendet, ein Dritter habe ihm diese Substanzen verabreicht und er habe dies nicht bemerkt, muss einen detaillierten, in sich schlüssigen und auch im Übrigen glaubhaften Sachverhalt vortragen, der einen solchen Geschehensablauf als ernsthaft möglich erscheinen lässt. Das ist das (nochmalige) Fazit des VGH Bayern (19.1.16, 11 CS 15.2403, Abruf-Nr. 146755 ). |