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  • 16.01.2019 · Nachricht · Entziehung der Fahrerlaubnis

    Verbotenes Rennen oder Rennen gegen sich selbst

    | Wir haben in VA 18, 194 über einen Beschluss des LG Stade zum Vorliegen des (neuen) § 315d StGB bei einem sog. Alleinrennen berichtet. Die Frage spielt bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen eine Rolle im Hinblick auf die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 2 Nr. 1a StGB. Das LG Stade hatte entschieden, dass allein aus einer hohen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht auf das Vorliegen eines strafbaren „Alleinrennens“ im Sinn von § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB geschlossen werden könne. Zu der Problematik liegt jetzt auch eine Entscheidung des AG Essen vor (16.10.18, 44 Gs 2891/18, Abruf-Nr. 206385 ). |