17.02.2015 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnis
Betäubungsmitteltransport: Fahrerlaubnisentzug?
| Allein die Durchführung von Drogenauslieferungen sowie damit ggf. verbundene Vorgänge mit einem Kraftfahrzeug als solche begründen nicht die Ungeeignetheit i.S. des § 69 StGB. Denn die Belange der Verkehrssicherheit sind in Kurierfällen, in denen in einem Fahrzeug lediglich Rauschgift transportiert wird, gerade nicht ohne Weiteres beeinträchtigt (BGH 4.11.14, 1 StR 233/14, Abruf-Nr. 173627 ). |
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