14.07.2017 · Fachbeitrag · Fahrerlaubnisentzug
Kein Drogenscreening allein wegen 1,8 g Marihuana-Besitz
| Die Fahrerlaubnisbehörde hatte die Fahrerlaubnis entzogen, weil sich der Betroffene geweigert hatte, ein angefordertes Gutachten über eine Blut- und Urinuntersuchung (Drogenscreening vgl. § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV) beizubringen. Das reichte dem VG Minden nicht (9.3.17, 2 L 4/17, Abruf-Nr. 193592 193592 ). Denn die Behörde sei nicht berechtigt gewesen, vom Antragsteller allein wegen des Besitzes von Marihuana ein ärztliches Gutachten in Form einer Blut- und Urinuntersuchung (Drogenscreening) zu fordern. |
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