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  • · Fachbeitrag · Fahrlässige Tötung

    Trunkenheitsfahrt: Freiheitsstrafe ohne Bewährung

    Zur Verhängung einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung bei einer Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (OLG Hamm 26.8 14, 3 RVs 55/14, Abruf-Nr. 143089).

     

    Praxishinweis

    Das LG hatte bei einer fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit einer Straßenverkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Dabei hat es u.a. darauf abgestellt, dass der Getötete ein Familienvater mit drei Kindern war. Das OLG hat diese Wertung nicht nur nicht beanstandet, sondern hat sie „geteilt“. Grundsätzlich ist das Verneinen von Strafaussetzung zur Bewährung bei einer fahrlässigen Tötung im Straßenverkehr infolge einer Trunkenheitsfahrt wohl nicht zu beanstanden und wird von der h.M. in Rechtsprechung und Literatur bejaht (vgl. Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 56 Rn. 15). Allerdings erscheint das Abstellen des LG und des OLG auf den Umstand, dass der Getötete als Familienvater drei Kinder und eine Ehefrau hinterlässt, bedenklich. Soll bei einem Rentner und/oder einem Single etwas anderes gelten?

    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 210 | ID 43016879