· Nachricht · Fahrtenbuch
Ermittelt Halter eines Firmenfahrzeugs nicht, kann Fahrtenbuchauflage erlassen werden
| In einem vom VG Düsseldorf entschiedenen Fall ist um die Rechtsmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) gestritten worden. |
Sachverhalt
Insbesondere wurde darum gestritten, ob die Ordnungsbehörde ausreichende Ermittlungen nach dem Fahrer zum Vorfallszeitpunkt angestellt hatte. Die Beklagte hatte der Klägerin, die Halterin mehrerer Fahrzeuge ist, die vornehmlich von Mitarbeitern genutzt werden, einen Zeugenfragebogen zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit geschickt. Ein angefertigtes Radarlichtbild war beigefügt. Hierauf reagierte die Klägerin nicht. Die Behörde hat dann die Klägerin erinnert, den Zeugenfragebogen zu beantworten. Ein von der OWi-Behörde beauftragter Ermittlungsdienst versuchte zudem vergeblich, bei einem Besuch am Firmensitz den Fahrzeugführer festzustellen. Der Außendienstmitarbeiter notierte: „Der Fahrzeughalter konnte angeblich keine Personen auf dem Foto erkennen.“
Entscheidungsgründe
Die OWi-Behörde stellte das Ermittlungsverfahren ein, weil der Fahrer nicht ermittelt werden könnte. Gegen die später erlassene Fahrtenbuchanordnung wurde geklagt, aber ohne Erfolg. Das VG Düsseldorf (21.12.23, 6 K 939/23 VG, Abruf-Nr. 239590) hat die Ermittlungsbemühungen der OWi-Behörde als ausreichend angesehen.
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