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  • · Fachbeitrag · Fahrtenbuch

    Fahrtenbuchauflage beim Ersatzfahrzeug

    | Fahrtenbuchauflagen (§ 31a StVZO) sind bei den Betroffenen unbeliebt. Das gilt vor allem, wenn die Anordnung auch sog. Ersatzfahrzeuge umfasst. Mit den damit zusammenhängenden Fragen hat sich das VG Düsseldorf befasst ( 12.5.16, 6 K 8199/14, Abruf-Nr. 188431 ). |

     

    Das VG weist darauf hin, dass eine Fahrtenbuchauflage, die sich auch auf ein Ersatzfahrzeug erstreckt, sich nicht allein dadurch erledigt, dass der Halter seine Haltereigenschaft hinsichtlich des Tatfahrzeugs endgültig aufgibt.

     

    PRAXISHINWEIS | Für die Bestimmung des Ersatzfahrzeugs kommt es im Übrigen auf die objektive Zweckbestimmung des Fahrzeugs an. Bei einem Geschäftsfahrzeug ist es daher angesichts seines betrieblichen Nutzungszwecks grundsätzlich unerheblich, welcher Mitarbeiter das Fahrzeug im Rahmen des Geschäftsbetriebs nutzt.

     
    Quelle: Ausgabe 11 / 2016 | Seite 192 | ID 44244283