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  • 18.08.2015 · Fachbeitrag · Fahrtenbuch

    Keine Fahrtenbuchauflage mehr 21 Monate nach Einstellung des OWi-Verfahrens

    | Ein Zeitraum von mehr als 21 Monaten, der nach Einstellung des Ordnungswidrigkeitenverfahrens bis zum Erlass einer Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs (Fahrtenbuchauflage) vergangen ist, übersteigt die Zeitspanne, bei der die Fahrtenbuchauflage als noch verhältnismäßig angesehen werden kann, wenn keine besonderen Umstände des Einzelfalls eine andere Beurteilung gebieten (VG Freiburg 10.6.15, 4 K 1025/15, Abruf-Nr. 145077 ). |