17.11.2022 · Nachricht · Fahrtenbuch
Neue Entscheidungen zur Fahrtenbuchauflage
| Eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO ist häufig in Verkehrs-OWi-Sachen das sog. dicke Ende für den Betroffenen, der sich gegen den ihm gemachten Vorwurf damit wehrt, dass er nicht Fahrer zum Vorfallszeitpunkt gewesen sei. Kann die Verwaltungsbehörde dann den „richtigen“ Fahrer nicht ermitteln, droht ein Fahrtenbuch. In dem Zusammenhang haben zwei OVG zu den Voraussetzungen für eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO Stellung genommen. |
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