25.03.2024 · Nachricht · Fahrtenbuch
Nochmals: Mitwirkungsobliegenheit des Fahrzeughalters
| In Zusammenhang mit der sog. Fahrtenbuchanordnung nach § 31a StVZO spielt die Frage, ob der Halter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht erfüllt hat, in der Praxis eine erhebliche Rolle. Das gilt vor allem, wenn es sich beim Halter um eine juristische Person handelt. |
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