25.03.2024 · Nachricht · Fahrtenbuch
Nochmals: Mitwirkungsobliegenheit des Fahrzeughalters
| In Zusammenhang mit der sog. Fahrtenbuchanordnung nach § 31a StVZO spielt die Frage, ob der Halter die ihm obliegende Mitwirkungspflicht erfüllt hat, in der Praxis eine erhebliche Rolle. Das gilt vor allem, wenn es sich beim Halter um eine juristische Person handelt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat