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  • 17.08.2016 · Fachbeitrag · Fahrtenbuch

    Stinkefinger berechtigt nicht zur Fahrtenbuchauflage

    | Die Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO ist sehr unbeliebt. Dass sie – auch bei erstmaligen – Verkehrsverstößen angeordnet werden kann, ist unbestritten. Die Frage ist: Was ist bei anderen Gesetzesverstößen? Die Antwort gibt das VG Augsburg (12.5.16, Au 3 K 15.1218, Abruf-Nr. 187780 ). |