· Fachbeitrag · Fahrtenbuch
Voraussetzungen der Fahrtenbuchauflage
Die unterbliebene Übersendung eines Anhörungsbogens im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist für die Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage (§ 31a StVZO) unerheblich, wenn der Fahrzeughalter im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch den Ermittlungsdienst der Behörde zu dem Verkehrsverstoß und dem möglichen Fahrer befragt wurde (VG Gelsenkirchen 12.8.11, 14 L 716/11, Abruf-Nr. 113528). |
Praxishinweis
Das VG weist außerdem noch darauf hin, dass bei Verkehrsverstößen, die mit einem Firmenfahrzeug eines Kaufmanns im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden sind, die Geschäftsleitung eine erhöhte Mitwirkungspflicht treffe. Es falle in ihre Sphäre, organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass im Falle einer Verkehrszuwiderhandlung ohne Rücksicht auf die Erinnerung Einzelner festgestellt werden könne, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Geschäftsfahrzeug benutzt hat.
Weiterführender Hinweis
- Der Beschluss enthält zudem eine schöne Zusammenstellung der Rechtsprechung, die in entsprechenden Fällen herangezogen werden kann.