Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Fahrtenbuch

    Zwei weitere Entscheidungen zum Fahrtenbuch

    | Wir haben kürzlich über die neuere Rechtsprechung zur Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO berichtet ( VA 23, 122 ). Dazu ist auf zwei weitere Entscheidungen hinzuweisen. |

     

    • OVG Lüneburg 18.7.23, 12 ME 77/23, Abruf-Nr. 237094
    • Im Verfahren zur Anordnung einer Fahrtenbuchführungspflicht muss eine deutsche Bußgeldstelle nicht unmittelbar mit bosnisch-herzegowinischen Behörden Kontakt aufnehmen, um bei dortigen Meldestellen nach einem einer Geschwindigkeitsüberschreitung verdächtigen Fahrzeugführer zu forschen. Die Inanspruchnahme von Rechtshilfe wäre ein dem Tatvorwurf unangemessener Ermittlungsaufwand.