16.01.2015 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei beruflichen Belangen
| Von einem Regelfahrverbot kann unter Heraufsetzung der Geldbuße abgesehen werden, wenn der alleingeschäftsführende Gesellschafter einer GmbH die Fahrverbotsdauer nicht durch Fahrer aus dem Betrieb oder dritte Fahrer abwenden kann (AG Lüdinghausen 3.11.14, 19 OWi-89 Js 1403/14-131/14, Abruf-Nr. 143351 ). Von einer Fahrverbotsanordnung können Fahrzeuge der Fahrerlaubnisklassen D1, D, D 1 E, DE ausgenommen werden, wenn der Betroffene als Busfahrer die Anlasstat mit einem Privat-Pkw begangen hat (AG Lüdinghausen 13.10.14, 19 OWi-89 Js 1350/14-125/14, Abruf-Nr. 143350 ). |
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