17.08.2017 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Neue(re) Rechtsprechung zum Fahrverbot: Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen
| Allgemein gilt: Allein das berufliche Angewiesensein auf eine Fahrerlaubnis reicht für ein Absehen von einem Fahrverbot nicht aus. Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn dem Betroffenen infolge des Fahrverbots Arbeitsplatz- oder sonstiger wirtschaftlicher Existenzverlust droht und diese Konsequenz nicht durch zumutbare Vorkehrungen abgewendet oder vermieden werden kann (KG VRS 127, 311). Der Beitrag zeigt die aktuelle Rechtsprechung hierzu auf. |
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