· Fachbeitrag · Fahrverbot
Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Verlust eines Nebenjobs?
Droht nach Angaben der Betroffenen durch das Fahrverbot der Verlust einer Nebentätigkeit, die nur den Lebensstandard hebt, ihn jedoch nicht sichert (400 EUR Nebentätigkeit bei 2000 EUR Rente und monatlicher Schuldentilgung von 900 EUR), muss das Gericht nicht weiter klären, ob eine Kündigung der Nebentätigkeit tatsächlich droht (AG Lüdinghausen 19.11.12, 19 OWi-89 Js 1600/12-188/12, Abruf-Nr. 130643). |
Praxishinweis
Ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen, wird immer schwieriger, auch wenn berufliche Gründe geltend gemacht werden. Noch schwieriger ist es, wenn es „nur“ um den Verlust einer Nebentätigkeit geht. Dann ist in der Rspr. das Absehen i.d.R. verneint worden (s.u.). Der Verteidiger kann allenfalls ein Absehen vom Fahrverbot erreichen, wenn es sich nicht nur um eine Nebentätigkeit handelt, die den Lebensstandard des Betroffenen hebt, sondern die Nebentätigkeit den Lebensstandard sichert. Dazu muss aber umfassend vorgetragen werden und es müssen „die Zahlen passen“.
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