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  • 17.01.2022 · Nachricht · Fahrverbot

    Absehen vom Fahrverbot und Erhöhung der Geldbuße

    | Eine Erhöhung der Geldbuße wegen des Absehens vom Fahrverbot gemäß § 4 Abs. 4 BKatV kommt nicht mehr in Betracht, wenn wegen des langen Zeitablaufs zwischen der Tat und deren Ahndung ein Fahrverbot nicht mehr angeordnet werden muss, um auf den Betroffenen erzieherisch einzuwirken. So hat das OLG Schleswig entschieden. |