11.01.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Augenblicksversagen bei „Frühstart“ wegen Fußgängerampel
| Wer die für den fließenden Verkehr maßgebliche Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der in gleiche Richtung führenden Fußgängerampel verwechselt, kann sich nicht auf ein „Augenblicksversagen“ berufen. Ein wegen des qualifizierten Rotlichtverstoßes verwirktes Fahrverbot fällt unter diesem Gesichtspunkt nicht weg. So hat in einem sog. Frühstarterfall das OLG Bamberg entschieden (10.8.15, 3 Ss OWi 900/15, Abruf-Nr. 146106 ). |
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