16.03.2017 · Fachbeitrag · Fahrverbot
BAB: Augenblicksversagen bei Wechselverkehrszeichenanlage
| Das AG Helmstedt hat entschieden, dass sich ein Autofahrer in der Regel nicht auf ein sog. Augenblicksversagen berufen kann, wenn er auf einer BAB die durch eine sich über die Breite mehrerer Fahrspuren erstreckende hochgestellte Wechselverkehrszeichenanlage angeordnete zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet (11.8.16, 15 OWi 912 Js 19328/16, Abruf-Nr. 191566 ). |
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