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  • · Nachricht · Fahrverbot

    Dysfunktionales Absehen vom Fahrverbot

    | Das Absehen vom Fahrverbot wird dem Amtsrichter nicht leicht gemacht. Das beweist noch einmal eine neue Entscheidung des KG. |

     

    Das KG hat seinem Beschluss u. a. folgende Leitsätze gegeben (KG 11.9.24, 3 ORbs 165/24, 122 SsBs 25/24, Abruf-Nr. 244222):

     

    • Möchte der Tatrichter vom Regelfahrverbot absehen, so muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass er sich der gesetzlichen Indizwirkung der BKatV bewusst war.