22.09.2021 · Nachricht · Fahrverbot
E-Scooter: Fahrverbot nach Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG
| Aktuell wird diskutiert, ob bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter angesichts des geringeren Gewichts und der bauartbedingten Geschwindigkeit des E-Scooters hinsichtlich der Gefährlichkeit eher mit einem Fahrrad als einem einspurigen Kraftfahrzeug gleichzusetzen ist. Offen ist auch, ob dies bei der Frage der Indizwirkung einer Trunkenheitsfahrt als maßgeblicher Faktor berücksichtigt werden kann/muss (vgl. dazu VA 20, 71, VA 21, 146). Die Frage, die hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB noch nicht abschließend geklärt ist, hatte nun auch in einem Verfahren Bedeutung, in dem es um eine Drogenfahrt ging. Das AG hatte ein Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 S. 2 StVG festgesetzt. |
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