06.12.2024 · Nachricht · Fahrverbot
Einlassung des Betroffenen im Urteil beim Fahrverbot unverzichtbar
| Die Anforderungen an die Urteilsgründe sind in Bußgeldsachen zwar gemindert. Allerdings müssen auch in Bußgeldverfahren die schriftlichen Urteilsgründe in aller Regel nicht nur die erwiesenen Tatsachen angeben. Sie müssen neben anderem auch erkennen lassen, ob und gegebenenfalls wie sich der Betroffene zur Sache eingelassen hat. |
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