17.06.2020 · Nachricht · Fahrverbot
Fahrverbot beim sog. qualifizierten Rotlichtverstoß
| Das KG hat seine bisherige Rechtsprechung zur Verhängung eines Fahrverbots im Fall eines sog. qualifizierten Rotlichtverstoßes aufgegeben. Bisher hatte es entschieden, dass kein Fahrverbot verhängt wird, wenn nach den Urteilsgründen kein besonders schwerwiegender Rotlichtverstoß vorliegt, weil keine abstrakten, geschweige denn konkrete Gefährdungen von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Fußgängern festgestellt sind. Dann sollte nur eine Geldbuße in Betracht kommen (vgl. VRS 114, 96). |
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