16.06.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Geschwindigkeitsmessung unter Richtlinienverstoß
| Die Rechtsprechung der OLG geht davon aus, dass der Betroffene bei einer Geschwindigkeitsmessung darauf vertrauen kann, dass die von den Bundesländern erlassenen Richtlinien zur Geschwindigkeitsmessung eingehalten werden. Das gilt insbesondere für den „richtigen“ Abstand zu dem Verkehrsschild, das die Geschwindigkeit einschränkt. Dies hat auch das OLG Frankfurt a.M. noch einmal bestätigt (27.1.16, 2 Ss-OWi 893/15, Abruf-Nr. 186210 ), allerdings in dem Zusammenhang auf eine hypothetische Überlegung abgestellt. |
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