15.07.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Absehen vom Fahrverbot bei höherem Familieneinkommen
| Das AG Lüdinghausen hat bei einer Betroffenen mit zwei ausgeübten Berufen bei einem Familiennettoeinkommen von rund 5.000 EUR nicht von einem Fahrverbot abgesehen (18.1.16, 19 OWi-89 Js 2283/15-214/15, Abruf-Nr. 186206 ). |
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