09.12.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Kein Vielfahrerbonus beim Absehen vom Fahrverbot
| Dass der Betroffene als „Vielfahrer“ berufsbedingt verstärkt am Straßenverkehr teilnimmt und nunmehr erst zum zweiten Mal wegen eines einschlägigen Verstoßes auffällig geworden ist, rechtfertigt es grundsätzlich nicht, von der Regelahndung abzuweichen. Das gilt auch, wenn man eine günstige Prognose hinsichtlich des künftigen Verkehrsverhaltens annimmt. |
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