Fachbeitrag · Fahrverbot
Langer Zeitraum zwischen Vorfall und Urteil
| Wann bei langer Verfahrensdauer der Zeitablauf entweder allein oder zusammen mit anderen Umständen ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen kann, ist zwar grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls, die einen gewissen Beurteilungsspielraum eröffnet. I. d. R. wird aber der Sinn eines Fahrverbots in Frage zu stellen sein, wenn die zu ahnende Tat mehr als zwei Jahre zurückliegt. |
Diese h. M. in der Rechtsprechung der OLG hat jetzt das OLG Stuttgart erneut bestätigt (19.1.17, 2 Ss OWi 762/16, Abruf-Nr. 191936).
Weiterführender Hinweis
- Zur Rechtsprechung der OLG aus neuerer Zeit vgl. OLG Koblenz 11.4.16, 2 OWi 4 SsBs 38/15 und OLG Schleswig zfs 15, 232.
Quelle: Ausgabe 04 / 2017 | Seite 67 | ID 44536155