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  • 18.09.2015 · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Mehrere Fahrverbote oder einheitliches Fahrverbot?

    | Kann bei zwei Ordnungswidrigkeiten, die in Tatmehrheit stehen, die jeweils mit einem Fahrverbot als Nebenfolge geahndet werden können und über die gleichzeitig zu urteilen ist, stets lediglich ein einheitliches Fahrverbot verhängt werden oder ist es möglich, hinsichtlich jeder Ordnungswidrigkeit gesondert ein Fahrverbot – mithin zwei Fahrverbote nebeneinander – zu verhängen? (OLG Hamm 30.4.15, 3 RBs 116/15, Abruf-Nr. 145283 ). |