17.07.2019 · Nachricht · Fahrverbot
Neues Fahrverbot – milderes Gesetz?
| Am 24.8.17 ist durch „Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ vom 17.8.17 (BGBl I, S. 3202) in § 44 StGB ein strafrechtliches Fahrverbot neu eingeführt worden (vgl. dazu VA 19, 71). Das OLG Düsseldorf befasst sich mit der Frage der Anwendbarkeit der neuen Regelung in einem sog. Altfall – Tatzeit war der 25.6.17. |
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