05.01.2016 · Fachbeitrag · Fahrverbot
Parallelvollstreckung in sog. „Mischfällen“
| Eine Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote ist auch in den sog. Mischfällen – ebenso wie bei der Vollstreckung zweier jeweils unter Billigung der 4-Monatsfrist verhängter Fahrverbote – bereits aufgrund des Wortlauts des § 25 Abs. 2a S. 2 StPO unzulässig. Diese Entscheidung traf das OLG Hamm (8.10.15, 3 RBs 254/15, Abruf-Nr. 145788 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig