· Fachbeitrag · Fahrverbot
Vollstreckung mehrerer Fahrverbote
Fahrverbote aus Bußgeldentscheidungen, die wegen gleichzeitiger Zurücknahme von Einsprüchen auch gleichzeitig rechtskräftig werden, sind parallel zu vollstrecken (AG Tecklenburg 28.10.11, 10 OWi 403/11 [b], Abruf-Nr. 113964). |
Praxishinweis
Das AG hat die Parallelvollstreckung als zulässig angesehen, obwohl dem Betroffenen bei beiden Fahrverboten die Vier-Monats-Schonfrist des § 25 Abs. 2a StVG eingeräumt war. Das sieht die wohl noch immer h.M. anders.
Weiterführender Hinweis
- vgl. dazu die Zusammenstellung aus der Rechtsprechung der letzten Zeit in VA 12, 15 (in dieser Ausgabe)
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 11 | ID 30553300