16.12.2013 · Fachbeitrag · Falschbeurkundung
Unrichtiger KFZ-Hauptuntersuchungsbericht
| Ein Prüfer des TÜV, der im Rahmen einer Kfz-Hauptuntersuchung einen unrichtigen Untersuchungsbericht erstellt, begeht auch unter Berücksichtigung der aktuellen Fassung des § 29 StVZO keine Falschbeurkundung im Amt nach § 348 Abs. 1 StGB (OLG Hamburg 24.4.13, 1-78/12 (REV), Abruf-Nr. 132801 ). |
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