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  • 20.01.2017 · Fachbeitrag · Falsche Verdächtigung

    Benennung einer anderen Person als Fahrer

    | Der Täter einer Ordnungswidrigkeit und eine mit ihm zusammenwirkende, an der Tat unbeteiligte Person können die Bußgeldbehörde bewusst in die Irre führen, indem sich die weitere Person selbst zu Unrecht der Täterschaft bezichtigt. Dies kann nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart für den Täter zu einer Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft und für die weitere Person wegen Beihilfe hierzu führen (23.7.15, 2 Ss 94/15, Abruf-Nr. 145790). |