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  • 16.10.2015 · Fachbeitrag · Geldbuße

    Wirtschaftliche Verhältnisse und Höhe der Geldbuße

    | Bei Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250 EUR sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters festzustellen, weil von dessen Leistungsfähigkeit abhängt, wie empfindlich und damit nachhaltig ihn die Geldbuße trifft (OLG Frankfurt a.M. 19.6.15, 2 Ss OWi 474/15, Abruf-Nr. 145073 ). |