17.02.2016 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsbeschränkung
Geschwindigkeitsbeschränkung am Ende der Autobahn?
| Das Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO („Ende der Autobahn“) enthält keine Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. Das Zeichen zeigt lediglich an, dass die besonderen Regelungen für die Autobahn fortan nicht mehr gelten. Das hat das OLG Hamm entschieden (24.11.15, 5 RBs 34/15, Abruf-Nr. 146162 ). |
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