17.07.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsbeschränkung
Kein Augenblicksversagen beim Zusatzschild „bei Nässe“
| Wer ein nur „bei Nässe“ geltendes Streckenverbot missachtet, kann sich bei nasser Fahrbahn grundsätzlich nicht auf „Augenblicksversagen“ berufen, so das KG (18.2.19, 3 Ws (B) 30/19, Abruf-Nr. 209573 ). |
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