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  • · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Aktuelles zur Geschwindigkeitsüberschreitung

    | Wir stellen einige neuere Entscheidungen vor, die zwar nichts wesentlich Neues enthalten, aber die bisherige Rechtsprechung bestätigen. |

     

    • KG 14.6.24, 3 ORbs 100/24 ‒ 162 SsBs 18/24, Abruf-Nr. 244218 zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tacho: Wie hoch der bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer in Abzug zu bringende Sicherheitsabschlag ist, ist Tatfrage. Diese muss der Tatrichter in freier Beweiswürdigung beurteilen. Will das Tatgericht von den der obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechenden Toleranzwerten abweichen, muss es eingehend darlegen, warum dies ausnahmsweise geboten erscheint. Dies muss in einer auf die konkrete Beweisaufnahme gestützten Weise tatsachenbasiert geschehen.

     

    • KG 25.7.24, 3 ORbs 126/24, 122 SsBs 22/24, Abruf-Nr. 244219 zur „Richtigkeitsvermutung“ auch für Eichung und Einhaltung der Bedienvorschriften bei standardisiertem Messverfahren: