17.10.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Gericht muss nicht feststellen, ob Verkehrsschild gesehen wurde
| Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung handelt vorsätzlich, wer diese kannte und bewusst dagegen verstoßen hat. Das KG nimmt in dem Zusammenhang dazu Stellung, welche Feststellungen der Amtsrichter zum Vorsatz im Urteil treffen muss (13.6.19, 3 Ws (B) 173/19, Abruf-Nr. 210851 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig