17.05.2016 · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung
Im Urteil muss die gefahrene Geschwindigkeit genannt werden
| Enthalten die Feststellungen einer Verurteilung des Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung keine Angaben zu der gefahrenen Geschwindigkeit, kann die vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit nicht dadurch bestimmt werden, dass ergänzend auf den Tenor zurückgegriffen wird. |
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