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  • 07.01.2019 · Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Vorsatz bei der Geschwindigkeitsüberschreitung

    | Bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist im Hinblick auf die Rechtsfolgen – Absehen vom Fahrverbot und/oder Höhe der Geldbuße – wichtig, ob der Betroffene den ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsverstoß ggf. vorsätzlich begangen hat. Dazu hat das AG Erlangen Stellungen genommen (15.10.18, 6 OWi 911 Js 143459/18, Abruf-Nr. 206386 ). |