· Nachricht · Geschwindigkeitsüberschreitung
Vorsatz, Fahrverbot und Geldbuße beim Geschwindigkeitsverstoß
| Das BayObLG hat in einem Beschluss zu drei Problemen Stellung genommen, die die Praxis immer wieder beschäftigen. |
Das BayObLG führt aus (10.7.23, 201 ObOWi 621/23, Abruf-Nr. 237742):
- Bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40 Prozent kann in der Regel von einem Vorsatz des Betroffenen bei der Tat ausgegangen werden, wenn dieser die zulässige Höchstgeschwindigkeit kannte (u. a. auch KG NZV 23, 428; OLG Hamm 5.12.19, 2 Rbs 267/19; OLG Zweibrücken DAR 22, 401).
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