18.04.2024 · Nachricht · Halterhaftung
Berücksichtigung subjektiver Aspekte bei der Halterhaftung?
| Im Rahmen der Kostenfrage nach § 25a StVG – sog. Halterhaftung – hat das AG Maulbronn jetzt noch einmal darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Anwendung des § 25a StVG (allein) ein objektiv begangener Parkverstoß ist. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat