03.04.2019 · Nachricht · Kostenrecht
Erstattung der Kosten für den eigenen Sachverständigen
| Das LG Oldenburg musste klären, ob die Kosten eines privat von einer Angeklagten eingeholten Sachverständigengutachtens erstattet werden. Es ging um rund 600 EUR. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits das Gutachten eines anderen Sachverständigen eingeholt, um zu klären, ob eine von der Angeklagten beim Einparken ihres Pkws verursachte Beschädigung eines anderen Fahrzeuges von dieser wahrnehmbar gewesen ist. Das hatte der Gutachter bejaht. Der Gutachter der Angeklagten war zu einem anderen Ergebnis gekommen. Die Angeklagte wurde frei gesprochen. |
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