18.03.2021 · Nachricht · Kostenrecht
Kostenerstattung für „eigenes“ Sachverständigengutachten
| Beruht eine Verfahrenseinstellung auf einem vom Betroffenen eingeholten Privatgutachten, sind die Aufwendungen des Betroffenen für die private Ermittlungsmaßnahme ausnahmsweise dem Grunde nach als notwendige Auslagen einzuordnen. So hat das LG Stuttgart entschieden (28.12.20, 20 Qs 21/20, Abruf-Nr. 220611 ). Das Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung war nach Vorlage eines vom Betroffenen eingeholten Sachverständigengutachtens eingestellt worden. |
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