16.01.2015 · Fachbeitrag · Mobiltelefon
Bloße Ortsveränderung ist kein Benutzen
| Vom möglichen Wortsinn des Terminus „Benutzen“ ist die bloße Ortsveränderung eines Mobiltelefons nicht mehr gedeckt, weil eine solche Handlung keinen Bezug zur Funktionalität des Geräts aufweist (OLG Köln 7.11.14, 1 RBs 284/14, Abruf-Nr. 143610 ). |
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