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  • 17.06.2019 · Nachricht · OWi-Recht

    Umweltplakette gilt auch im ruhenden Verkehr

    | Die Frage, ob das Verkehrszeichen 270.1 (Stichwort: Umweltplakette) ausschließlich den fließenden Verkehr oder auch den ruhenden Verkehr betrifft, ist in der amtsgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Das AG Marburg (VA 18, 120) ist zuletzt von der Gültigkeit nur für den fließenden Verkehr ausgegangen. Es hatte das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Umweltplakette in einer Umweltzone nicht als Ordnungswidrigkeit angesehen. Anders jetzt das AG Köln (2.5.19, 813 OWiG 5/19 (b), Abruf-Nr. 208901 ). |